Persönliches Budget
Das Persönliche Budget folgt dem Prinzip „Geldleistung anstatt Sachleistung”. Es handelt sich dabei um keine eigene Leistungsart, sondern nur um eine neue Art der Leistungserbringung. Die Idee dahinter ist es, mehr Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Flexibilität zu ermöglichen, aber auch eine Eigenverantwortung zu fördern. Der behinderte Mensch bestimmt selbst, welche Leistungen er bei welchem Anbieter einkauft. Er wird dadurch zum Kunden bzw. Arbeitgeber. Seit dem 1. Januar 2008 ist ein Rechtsanspruch gesetzlich verankert.
Träger eines Persönlichen Budgets
Es kommen als Träger in Frage:
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Pflegeversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsagentur
- Integrationsamt
- Jugendhilfe
- Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe)
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets, bei dem alle Leistungen aus einer Hand bezogen werden.
Rechtsgrundlagen für das Persönliche Budget im Rahmen der Sozialhilfe
- als Eingliederungshilfe: §§ 54, 57 SGB XII
allgemeine Leistungen der Eingliederungshilfe und Gewährung als Persönliches Budget - als Hilfe zur Pflege: § 61 SGB XII
Leistungen der Hilfe zur Pflege sind auch als Persönliches Budget möglich - § 17 SGB IX
Definition und nähere Bestimmungen - Budgetverordung (BudgetV)
Konkretisierung, insbesondere Verfahren
Budgetfähige Leistungen
- alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe
- nicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts
- als Geldleistung möglich
Also zum Beispiel alle laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe, aber keine einmaligen Leistungen!
Der Weg zum Persönlichen Budget
- nur auf Antrag, also freiwillig (trägerübergreifend: bei einem der Träger)
- Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten
- Hilfebedarf individuell ermitteln und Höhe festlegen
- schriftliche Zielvereinbarung abschließen
- Gewährung in der Regel für 1 Jahr
- danach Mittelverwendung und Zielerreichung prüfen, ggf. Höhe des Budgets und Ziele anpassen
- bei Bedarf Budgetassisstenz möglich, aber in der Regel aus den Mitteln des Budgets zu decken
Speziell bei AMC:
Bei AMC kommen vor allem Leistungen der Hilfe zur Pflege in Betracht, gegebenenfalls kann die Pflegekasse mit einbezogen werden. Im Rahmen der Eingliederungshilfe brauchen AMC-Betroffene meist nur einmalige Leistungen, die prinzipiell nicht budgetfähig sind.
Stand: Januar 2010