Auswirkungen

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Für die Betroffenen bedeuten die auf den vorhergehenden Seiten beschriebenen Fehlbildungen zunächst einmal Bewegungseinschränkungen und ganz praktische Probleme, die für die Eltern im Säuglingsalter zunächst oft nicht gravierend erscheinen, aber mit zunehmendem Alter immer deutlicher zutage treten.

Bei einigen Betroffenen sind die Beine bei Geburt wie bei einem Taschenmesser nach oben geklappt. Ein selbstständiges Sitzen ist somit ohne Korrektur nicht möglich. Viele Betroffene sind zeitlebens auf den Rollstuhl angewiesen. Da sie aber meist auch über unzureichende Mobilität in den Armen verfügen, können sie diesen nicht aus eigener Kraft schieben, sondern benötigen einen Elektro-Rollstuhl. Vollständig gestreckte Beine ermöglichen zwar das Gehen, wenn auch sehr „staksig”, erlauben es jedoch ab einer gewissen Körpergröße z. B. nicht in ein Auto zu steigen. Auch wenn nur eine Einschränkung der Beugefähigkeit der Kniegelenke besteht, bedeutet dies oft Probleme bei Platznehmen in einer engen Stuhlreihe (z. B. im Kino) oder beim Treppensteigen.

Die mangelnde Reichweite der Arme stellt die Betroffenen vor vielerlei Probleme. So ist es ihnen mit ausgestreckten Armen oft nicht möglich, den eigenen Mund zu erreichen, z. B. zum Essen oder Zähneputzen. Mit angewinkelten Armen hingegen erreichen sie auf der Toilette den eigenen Unterleib nicht oder höher gelegene Gegenstände. Dadurch, dass viele Betroffene keine Faust machen können, fällt das Greifen und Bedienen von Gegenständen oft schwer. Auch das Schreiben lernen ist äußerst mühsam.

Gezielte Physiotherapie kann helfen, diese Alltagsprobleme zu überwinden.