Spenden

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Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die IGA bei ihrer vielfältigen Arbeit

  • Hilfestellung für Betroffene und ihre Eltern,
  • Verbreitung des aktuellen Wissensstandes über AMC bei allen Betroffenen und bei allen für die Behandlung zuständigen medizinischen und sozialen Einrichtungen,
  • Familientagungen, Konferenzen, Seminare aller Betroffenen zum Informations- und Erfahrungsaustausch

Bankverbindung

Konto-Nr. 610 429 094
BLZ 733 500 00 – Sparkasse Allgäu

IBAN Nr.: DE24733500000610429094
Swift-Code/BIC: BYLADEM1ALG

Spendenbescheinigung

Der derzeit gültige Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer für das Jahr 2018 des Finanzamts Düren vom 13.07.2020 lautet:
“Die Körperschaftist nach § 5 Absatz 1 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. […] Die Körperschaft fördert mildtätige Zwecke. […] Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.”

Die IGA bestätigt, dass sie den ihr zugewendeten Betrag zu satzungsmäßigen Zwecken im Sinne von § 10 b (1) EStG und § 9 Nr. 3 KStG verwendet.

Bis zu einem Betrag von 100,00 Euro gilt der Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung.
Bei Spenden über 100,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Bestätigung verlangt. Sie erhalten diese von uns unaufgefordert im Laufe des Jahres zugesandt.