Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die IGA bei ihrer vielfältigen Arbeit
Hilfestellung für Betroffene und ihre Eltern,
Verbreitung des aktuellen Wissensstandes über AMC bei allen Betroffenen und bei allen für die Behandlung zuständigen medizinischen und sozialen Einrichtungen,
Familientagungen, Konferenzen, Seminare aller Betroffenen zum Informations- und Erfahrungsaustausch
Der derzeit gültige Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer für das Jahr 2018 des Finanzamts Düren vom 13.07.2020 lautet:
“Die Körperschaftist nach § 5 Absatz 1 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. […] Die Körperschaft fördert mildtätige Zwecke. […] Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.”
Die IGA bestätigt, dass sie den ihr zugewendeten Betrag zu satzungsmäßigen Zwecken im Sinne von § 10 b (1) EStG und § 9 Nr. 3 KStG verwendet.
Bis zu einem Betrag von 100,00 Euro gilt der Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung.
Bei Spenden über 100,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Bestätigung verlangt. Sie erhalten diese von uns unaufgefordert im Laufe des Jahres zugesandt.