Die BAG SELBSTHILFE zeigt sich tief besorgt über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die gesetzlichen Triage-Regelungen aus dem
Jahr 2022 für nichtig zu erklären. Diese Entscheidung lässt Menschen mit Behinderungen erneut in Unsicherheit darüber, ob sie in Krisensituationen ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind.
Die während der Coronapandemie eingeführten Regelungen sollten sicherstellen, dass in Extremsituationen allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit über die Behandlungspriorität entscheidet.
Damit sollte verhindert werden, dass strukturelle Benachteiligungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen in die Entscheidung einfließen.





