Nachteilsausgleich

Home / Leben mit AMC / Nachteilsausgleich

Telefongebührenermäßigung

Personen, die

  1. von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit wurden oder
  2. Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder
  3. blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 % sind

erhalten bei der Deutschen Telekom nach Auftrag den so genannten Sozialtarif.

Die Höhe dieser freiwilligen sozialen Vergünstigung betragen für a) und b) 6,94 Euro netto und für c) 8,72 Euro netto pro Monat.

Das Auftragsformular ist direkt bei der Telekom zu erhalten. Dem Auftrag ist der Befreiungsbescheid der GEZ, derBAföG-Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis beizufügen.

Speziell bei AMC:

Ein Mann leistet einem behinderten Kind HilfestellungSofern bei AMC die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ausgesprochen wurde, kann der Auftrag für den Sozialtarif erteilt werden.

Die weiteren Voraussetzungen können natürlich auch bei AMC-Betroffenen zu einer Berechtigung für den Sozialtarif führen.

Weitere Infos finden sich auf der Website der Telekom unter www.telekom.de (externer Link).
Stand: August 2006

 

Einheitlicher Schlüssel für Behindertentoiletten

Beim Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF) in Darmstadt kann man für 18,00 € einen Schlüssel bestellen, der europaweit auf viele Behindertentoiletten, z.B. an Autobahnraststätten, passt.
Zum Webshop des CBF Darmstadt(externer Link)

Handlungshilfe für Familien mit Kindern mit einem dauerhaften und komplexen Pflegebedarf

PDF „Informationen – Unterstützung – Entlastung”
Eine Broschüre der BAG Selbsthilfe in Zusammenarbeit mit dem BKK Bundesverband, 2009