Schwerbehindertenausweis

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Schwerbehindertenausweis, MusterDie Durchführung des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX) obliegt dem für den Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt auf Antrag der berechtigten Person. Dem Antrag sind aktuelle ärztliche Unterlagen, sofern vorhanden, beizufügen. Das Versorgungsamt zieht bei Bedarf weitere Fachärzte hinzu.

Dieses Verfahren beinhaltet

  1. die Feststellung einer Behinderung,
  2. die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB),
  3. die Feststellung gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und
  4. ggf. die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

zu 1.

Der Begriff der Behinderung wird im SGB IX definiert. Im Vordergrund steht dabei das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen. Personen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht nur vorübergehend beeinträchtigen.

zu 2.

Der Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet die Auswirkungen auf diese Teilhabe. Die Festlegung des GdB erfolgt in Zehnergraden von 20 % bis 100 %.

zu 3.

  1. Als gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) kommen folgende in Betracht:G = Gehbehinderung (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt)
    aG = außergewöhnlich gehbehindert
    H = hilflos
    Bl = Blind
    Gl = gehörlos
    B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    RF = Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich
  2. Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ist vielfältig. Die verschiedenen Möglichkeiten sind daher Thema von separaten Merkblättern.

zu 4.

Ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch wird ab einem GdB von 50 % ausgestellt.

Speziell bei AMC:

Bei AMC wird durchschnittlich ein GdB von 80 % festgestellt, er kann jedoch durchaus auch bei 100 % liegen.

Als Merkzeichen werden im allgemeinen B, H und G, aber auch RF und zum Teil aG bewilligt.
Stand: Januar 2007